Hygienekonzept


  • Wer krank ist, sich krank fühlt oder Kontakt mit erkrankten Personen hatte, bleibt dem Training fern.

    • Wer in Kontakt mit einer von SARS-COV-2 infizierten Person stand, darf erst nach Ablauf einer 14-tägigen Frist wieder am Training teilnehmen.

    • Bei akuten Symptomen von Atemwegserkrankungen und/oder erhöhter Temperatur, sowie Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigung ist die Teilnahme am Training ebenfalls untersagt.

  • Um eine Kontaktverfolgung zu ermöglichen muss sich jede*r Teilnehmer* in eine Anwesenheitsliste eintragen. Diese wird für die nach §6 der Corona Verordnung vorgeschriebenen 4 Wochen aufbewahrt und danach vernichtet.

  • Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, kann eine Teilnahme am Training nur nach vorheriger Anmeldung erfolgen.

  • Die Hygieneregeln sind einzuhalten, dazu gehört auch das Tragen einer Mund- Nasebedeckung außerhalb des Trainings.

  • Jede*r Teilnehmer*in bringt sich ein eigenes Handtuch mit zum Training.

  • Um den Kontakt möglichst zu beschränken bilden wir für Übungen, bei denen sich Körperkontakt nicht vermeiden lässt, jeweils feste Paarungen für die Trainingseinheiten.

  • Allgemein gilt es weiterhin auf die 1,5 m Abstandsregel zu achten, dies gilt auch für die Umkleidekabinen und den Sanitärbereich.

  • Um den Kontakt zwischen den unterschiedlichen Trainingsgruppen möglichst gering zu halten soll die Aufenthaltszeit im Gym vor und nach dem Training minimiert werden.

  • Um für eine gute Durchlüftung zu sorgen, bleiben die Fenster während des Trainingsbetriebs geöffnet.

  • Nach jeder Trainingseinheit werden die Trainingsfläche und benutzte Geräte desinfiziert.

  • Im Eingangs und Trainingsbereich, sowie auf den Toiletten steht Handdesinfektionsmittel bereit.

  • Um die Anzahl der Personen in der Halle gering zu halten, ist der Aufenthalt von nicht am Training teilnehmenden Personen im Gym zur Zeit leider nicht möglich.