Hygienekonzept
Wer krank ist, sich krank fühlt oder Kontakt mit erkrankten Personen hatte, bleibt dem Training fern.
Wer in Kontakt mit einer von SARS-COV-2 infizierten Person stand, darf erst nach Ablauf einer 14-tägigen Frist wieder am Training teilnehmen.
Bei akuten Symptomen von Atemwegserkrankungen und/oder erhöhter Temperatur, sowie Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigung ist die Teilnahme am Training ebenfalls untersagt.
Um eine Kontaktverfolgung zu ermöglichen muss sich jede*r Teilnehmer* in eine Anwesenheitsliste eintragen. Diese wird für die nach §6 der Corona Verordnung vorgeschriebenen 4 Wochen aufbewahrt und danach vernichtet.
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, kann eine Teilnahme am Training nur nach vorheriger Anmeldung erfolgen.
Die Hygieneregeln sind einzuhalten, dazu gehört auch das Tragen einer Mund- Nasebedeckung außerhalb des Trainings.
Jede*r Teilnehmer*in bringt sich ein eigenes Handtuch mit zum Training.
Um den Kontakt möglichst zu beschränken bilden wir für Übungen, bei denen sich Körperkontakt nicht vermeiden lässt, jeweils feste Paarungen für die Trainingseinheiten.
Allgemein gilt es weiterhin auf die 1,5 m Abstandsregel zu achten, dies gilt auch für die Umkleidekabinen und den Sanitärbereich.
Um den Kontakt zwischen den unterschiedlichen Trainingsgruppen möglichst gering zu halten soll die Aufenthaltszeit im Gym vor und nach dem Training minimiert werden.
Um für eine gute Durchlüftung zu sorgen, bleiben die Fenster während des Trainingsbetriebs geöffnet.
Nach jeder Trainingseinheit werden die Trainingsfläche und benutzte Geräte desinfiziert.
Im Eingangs und Trainingsbereich, sowie auf den Toiletten steht Handdesinfektionsmittel bereit.
Um die Anzahl der Personen in der Halle gering zu halten, ist der Aufenthalt von nicht am Training teilnehmenden Personen im Gym zur Zeit leider nicht möglich.